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Tempo 100 für Anhänger*

Tempo 100 für Caravan-Kombinationen - und besseren Verkehrsfluss auf Deutschlands Autobahnen

 

 

Seit 1998 regelt die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsverordnung die Höchstgeschwindigkeit für Caravan-Kombinationen in Deutschland. Sie erlaubt - ursprünglich befristet bis Ende 2003 - dem Großteil moderner Caravan-Kombinationen, statt nur 80 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen auch 100 km/h zu fahren. In einer 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung gilt diese Lockerung nun weiter (zunächst befristet bis 31. Dezember 2010).


Die Regelungen dazu in knappen Stichworten: 

  • Zugfahrzeug mit ABS und max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Caravan-Reifen max. 6 Jahre alt und mind. Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h)
  • Caravan mit hydraulischen Achsstoßdämpfern
  • Kombinations-Stützlast orientiert am kleineren Wert separater Anhänger- bzw. Zugfahrzeug-Stützlasten
  • Caravan-Gesamtmasse darf max. Zugfahrzeug-Leermasse wiegen
  • Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 (Fassung vom 01.07.2003) oder anderen technischen Einrichtungen mit Gutachten für sicheren Betrieb bis 120 km/h oder Zugfahrzeug mit speziellem Stabilitätssystem für Anhänger mit Herstellerbestätigung und Eintrag in Fahrzeugpapiere

 

Mehr zu diesem Thema erfahren sie in der Informativ 2/2006 der GTÜ, die sie nachstehend als PDF herunterladen können.

 

GTÜ informativ Ausgabe 2/2006
GTÜ-informativ_02-2006.pdf
PDF-Dokument [343.0 KB]

 

 


*Diese Prüftätigkeit wird im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt.