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Tempo 100 für Anhänger*
Tempo 100 für Caravan-Kombinationen - und besseren Verkehrsfluss auf Deutschlands Autobahnen
Seit 1998 regelt die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsverordnung die Höchstgeschwindigkeit für Caravan-Kombinationen in Deutschland. Sie erlaubt - ursprünglich befristet bis Ende 2003 - dem Großteil moderner Caravan-Kombinationen, statt nur 80 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen auch 100 km/h zu fahren. In einer 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung gilt diese Lockerung nun weiter (zunächst befristet bis 31. Dezember 2010).
Die Regelungen dazu in knappen Stichworten:
- Zugfahrzeug mit ABS und max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Caravan-Reifen max. 6 Jahre alt und mind. Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h)
- Caravan mit hydraulischen Achsstoßdämpfern
- Kombinations-Stützlast orientiert am kleineren Wert separater Anhänger- bzw. Zugfahrzeug-Stützlasten
- Caravan-Gesamtmasse darf max. Zugfahrzeug-Leermasse wiegen
- Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 (Fassung vom 01.07.2003) oder anderen technischen Einrichtungen mit Gutachten für sicheren Betrieb bis 120 km/h oder Zugfahrzeug mit speziellem Stabilitätssystem für Anhänger mit Herstellerbestätigung und Eintrag in Fahrzeugpapiere
Mehr zu diesem Thema erfahren sie in der Informativ 2/2006 der GTÜ, die sie nachstehend als PDF herunterladen können.
*Diese Prüftätigkeit wird im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt.
