GTÜ-Prüfpartner
Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO*
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) führen wir an Flüssiggas- (LPG) und Erdgasfahrzeugen (CNG) die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.
Auch führen wir die nach einer Reparatur im Zusammenhang mit der Gasanlage oder einem Unfall notwendige Gasanlagenprüfung (GAP) nach § 41a STVZO durch.
*Diese Prüftätigkeit wird im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt.
